Dipl.-Ing. Thomas Behra Unternehmensberatung

Verändere die Welt und fang bei Dir selbst an


Seminarangebot

Medizinprodukteberater nach § 83 MPDG / Grundlagen der MDR (Teil 1)

Die wichtige Funktion des Medizinprodukteberaters blieb auch nach Geltungsbeginn der europäischen Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) im nationalen Recht erhalten. Im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) ist der Medizinprodukteberater in § 83 spezifiziert.

Die Funktion des Medizinprodukteberaters unter Beachtung der Grundlagen der MDR werden in diesem Tagesseminar erörtert.
Als Medizinprodukteberater informieren Sie auf Basis ihrer Sachkenntnis fachlich und weisen in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten ein. Hierfür ist die dokumentierte Erfahrung in der Einweisung und Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte erforderlich.

Die wichtigsten Aufgaben eines Medizinprodukteberater sind:

  •  Meldungen der Fachkreise über Nebenwirkungen und Wechselwirkungen
  • Funktionsstörungen und/oder technische Mängel
  • Gegenanzeigen
  •  Aufnahme von sonstigen Risiken

 

Ihre Aufgabe ist es, diese aufzunehmen und unverzüglich an die zuständigen Aufsichtsbehörden weiterzuleiten. Sie erfahren in dem Seminar, wie Sie diese Meldung an die Behörden strukturiert durchführen.

Unser Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Grundlagen im Bereich der MDR sowie die Kenntnisse, um die Aufgaben des Medizinprodukteberaters nach § 83 MPDG in Ihrem Unternehmen / Ihrem Rettungsdienst wahrzunehmen.
Im Seminar erhalten Sie genügend Zeit, um sich mit anderen Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Zudem bietet das Seminar ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen.
Inhalt
Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Die europäische Medizinprodukteverordnung MDR
  • Das Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz MPDG

 

Grundlagen von Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte
Risikobetrachtung, Vigilanz und Überwachung (Aufgaben und Verantwortlichkeit)

Referent
n. n.
Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen und
Informationsmanagement. Auditor für ISO 9001.

Teilnehmerkreis
Mezinprodukte- und Medinsicherheitsbeauftragte, Führungskräfte und Qualitätsbeauftragte, die eine Grundlagenausbildung suchen oder die Voraussetzungen für den Aufbau eines Qualitätsmanagement-Systems schaffen wollen.

Termine: 13.03.2025

Ort: Bremerhaven
Preis 690,-- € zuzüglich. 19 % MwSt.
Arbeitsmaterialien, Bescheinigung, Mittagessen / Seminargetränke incl.

Hier können Sie sich anmelden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thomas Behra Unternehmensberatung
Thomas Behra Unternehmensberatung nachfolgend TBU genannt

Veranstaltungsgebühren:
Gegenstand des Vertrages zwischen TBU und dem Teilnehmer ist das TBU Seminar für Risikomanagement. Zwei Kaffeepausen und ein Mittagessen pro Veranstaltungstag sind inbegriffen. Die Gebühren werden mit Erhalt der Rechnung sofort fällig.

Zeiten:
Die Veranstaltung findet am ersten Tag von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr und an den darauf folgenden Tagen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr statt.

Anmeldebestätigung:
Bei begrenzter Teilnehmerzahl berücksichtigt TBU die Anmeldungen nach Eingang. Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer die Anmeldebestätigung samt Angaben zum genauen Veranstaltungsort.

Rücktritt des Teilnehmer, Ersatzteilnehmer:
Bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer schriftlich gegen eine Bearbeitungsgebühr von 100,-- EUR (inkl. MwSt.) von der Veranstaltung zurücktreten. Bei Rücktritt nach dem o. g. Zeitpunkt berechnet TBU die volle Veranstaltungsgebühr. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmer ist ohne zusätzliche Kosten bis zum Seminarbeginn möglich.

Hotelbuchungen:
Wir bitten sie, die Hotelbuchungen selbst durchzuführen, da diese nicht im Seminarumfang mit enthalten sind.

Folgendes Hotel befinden sich in der Nähe:
B&B Hotel Bremerhaven
Barkhausenstraße 3 , 27568 Bremerhaven, Deutschland
+49 471 9263388-0
(Zentral am Veranstaltungsort)

Veranstaltungsort:
t.i.m.e.Port II

Barkhausenstraße 4

27568 Bremerhaven

Änderungen bzw. Aufhebungen durch TBU:
TBU kann den Veranstaltungstermin aufheben oder verlegen. Teilnehmer werden in diesen Fällen so rechtzeitig wie möglich verständigt. Bei Aufhebung werden bezahlte Gebühren zurückgezahlt. Inhalt und Ablauf der Veranstaltung sowie Dozenten / Referenten können unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung abgeändert werden.

Veranstaltungsunterlagen:
Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte an den Veranstaltungsunterlagen stehen ausschließlich TBU bzw. dem Dozenten zu. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Unterlagen außerhalb des Vertragszwecks ist nicht gestattet.

Haftungsbeschränkung:
TBU haftet auf Schadensersatz nur im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet TBU nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, die zur Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Diese Beschränkung gilt auch falls TBU Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen o. ä. Personen einschaltet.
Sonstiges:
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Geestland. Sämtliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie von TBU schriftlich bestätigt sind.

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